Die Abgeltungssteuer
Anlegern und Tradern, die mit Wertpapieren Handeln, ist das Thema Abgeltungssteuer i.d.R. bereits bekannt.
Die Abgeltungssteuer gilt bei Erträgen der Privatanleger, welche aus Wertpapiergeschäften resultieren.
Wer also Gewinn beim Handeln mit Wertpapieren macht, muss diese Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlen.
Diese Steuer wurde im Jahr 2009 in Deutschland eingeführt und wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedet.
Die Abgeltungssteuer wird als Quellensteuer direkt durch die Bank oder den Broker erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Somit muss sie nicht mehr zwingend in der jährlichen Einkommens-Steuererklärung erfasst werden.
Bei unternehmerischen Kapitalerträgen, hat die einbehaltene Quellensteuer jedoch keine Abgeltungswirkung.
Höhe der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25 %. Zuzüglich kommt noch 5,5% Solidaritätszuschlag (von der Abgeltungssteuer). Insgesamt muss ein Privatinvestor dann 26,375 % vom Ertrag aus Wertpapiergeschäften an das Finanzamt abführen.
Wenn ggf. auch noch Kirchensteuer bezahlt wird, kommen noch 8 bis 9 % (von der Abgeltungssteuer) dazu. Inklusive Kirchensteuer liegt der gesamte Steuerbetrag bei rund 28 %.
Vor 2009 gekaufte Aktien, nach 2009 Verkaufen
Oft hat es bisher zu fragen geführt, wie Erträge aus Wertpapiergeschäften versteuert werden sollen, wenn man zum Beispiel vor 2009 Aktien gekauft hat und nach Einführung der Abgeltungssteuer verkaufen möchte.
Wird dann über die Einkommenssteuer abgerechnet? (vor 2009 gab es Einkommenssteuer auf Erlöse aus Wertpapiergeschäften!)
Oder mit der neuen Regeleung (neue Regelung = Abgeltungssteuer) seit 2009?
Die Antwort ist wie folgt:
Wertpapier-Erträge, welche aus Wertpapierkäufen, vor der neuen Regelung 2009 (Einführung der Abgeltungssteuer) gekauft wurden, werden nach der alten Regelung über die Einkommenssteuer an das Finanzamt abgeführt.
Anbieter, ohne Abgeltungssteuer/ Quellensteuer
Wer ein Wertpapierdepot bei dem LYNX Broker hat, kann davon profitieren, dass die Abgeltungssteuer nicht automatisch nach jedem Trade einbehalten wird.
Hier kann der Kunde selbst die Steuer abführen. Und das erst zum Jahresende mit der Jährlichen Steuererklärung.
Daraus ergibt sich für den Anleger folgender Vorteil:
Der Anleger kann über das Ganze Jahr über die gesamten Gewinne verfügen. Das Geld kann so über das jahr zur Wiederanlage genutzt werden.