Börsen Begriffe
Call
Call steht als eine Bezeichnung für Kaufoptionen oder auch Kaufoptionsscheinen. Call verbrieft das Recht während einer Laufzeit den Kauf des Basisinstruments zum vereinbarten Basispreis abzuwickeln. Nicht zu verwechseln mit Put. Bei diesem Vertrag gibt es einen Kontrahenten der Stillhalter genannt wird, da er bis zum Ablauf eines Zeitraums den Bezugswert liefern können muss und die veroptionierten Werte nicht veräußern darf.
Dies tut er für eine bestimmte Prämie, die der Erwerber zu zahlen hat. Diese liegt zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt. Der Käufer rechnet mit steigenden Kursen.
Er kann die Option entweder an einen Dritten verkaufen oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt, sofern keine anderen Regel und Vereinbarungen vorhanden sind. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen. Wird eine Kaufoption nicht ausgeübt, verfällt sie wertlos.
Kurzum:
Der Käufer rechnet bei einem Call, mit steigenden Kursen.